Ehrenamtliche des DRK und die Feuerwehr im Einsatz auf Flugfeld
Gleicher Einsatz, gleiche Rechte

Für die bundes­weite Helfer­gleichstel­lung

Wir setzen uns dafür ein, dass ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bundesweit in Hilfs­or­ga­ni­sa­ti­onen wie dem DRK rechtlich mit den Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehr und dem Technischen Hilfswerk gleichgestellt werden.

Was bedeutet Helfer­gleichstel­lung?

Helfer­gleichstel­lung ist ein zentrales Anliegen, das auf die rechtliche Gleichstellung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in Hilfs­or­ga­ni­sa­ti­onen wie dem DRK mit den Einsatzkräften der Feuerwehr und dem THW abzielt. Gerade in heraus­for­dernden Situationen wie einer Flut­ka­ta­strophe ist es essenziell, gleiche Rechte und Leistungen für alle ehrenamtlichen Einsatzkräfte im Bevöl­ke­rungs­schutz sicher­zu­stellen.

Helfer­gleichstel­lung im Fokus

„Bevöl­ke­rungs­schutz und Sicherheit haben viele Gesichter. Um dem gerecht zu werden braucht es eine gleiche Grundlage um die verschiedenen Facetten abzudecken und den Anforderungen gerecht zu werden“

Zitat von einer Ehrenamtlichen im Ahrtal-Einsatz

Unsere Forderung

Einsatzkräfte der Hilfs­or­ga­ni­sa­ti­onen brauchen eine flächen­de­ckende Gleichstellung zu anderen Einsatzkräften (THW, Feuerwehren) im Hinblick auf rechtliche Frei­stel­lungs­an­sprüche, Ersatz­leis­tungen und soziale Absicherung – auch für Aus- und Fortbildung sowie Übungen und in den Einsatzfällen ohne Feststellung des Kata­stro­phen­falles.

Bei überörtlichen Einsätzen dürfen keine unter­schied­li­chen Regelungen für Einsatzkräfte der Hilfs­or­ga­ni­sa­ti­onen mehr gelten.

Durchsetzung der Gleichstellung von Helferinnen und Helfern des DRK und der anerkannten Hilfs­or­ga­ni­sa­ti­onen mit Angehörigen von THW und Freiwilligen Feuerwehren in allen Bundesländern.

DRK-Präsidialrat in der Sitzung am 21.6.2022

Helfer­gleichstel­lung im Bevöl­ke­rungs­schutz

Der Zivil- und Kata­stro­phen­schutz in Deutschland wird zu über 90 Prozent von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern getragen und die Bewältigung von Krisenlagen erfordert das Zusammenwirken ehrenamtlicher Einsatzkräfte verschiedener Organisationen.

Die Heraus­for­de­rung liegt in der unter­schied­li­chen Regelung zur Freistellung von ehrenamtlichen Helfenden von ihrer regulären Arbeit. Freistellung sowie die mögliche Kompensation für Arbeitnehmer und Selbstständige sind nur in einigen Bundesländern für die helfenden Organisationen einheitlich geregelt. Das führt zu Ungleichheiten und Unsicherheiten. Auch bei Schadens- und Ausgleichs­an­sprü­chen sowie sozialen Absicherungen gibt es im Bundesgebiet uneinheitliche Vorgaben.

Die gesetzlichen Regelungen im Bereich des Bevöl­ke­rungs­schutzes in Deutschland folgen dem föderalen Staatsaufbau, wie er im Grundgesetz vorgesehen ist. Die Zustän­dig­keiten sind zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Während der Bund allein für den Schutz der Zivil­be­völ­ke­rung im Vertei­di­gungs­fall verantwortlich ist (gemäß Art. 73 Nr. 1 GG), obliegt die Gesetz­ge­bungs­kom­pe­tenz für die meisten anderen Aufgaben der Gefahrenabwehr den Ländern.

Helfer­gleichstel­lung nach Bundes­land

Bundesland
Freistel­lungs­an­spruch
Lohnfortzahlung
zusätzlicher Versicherungsschutz
 
Ausbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
Ausbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
Ausbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
Baden-Württemberg
Freistel­lungs­an­spruchAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
LohnfortzahlungAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
zusätzlicher VersicherungsschutzAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
Bayern
Freistel­lungs­an­spruchAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
LohnfortzahlungAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
zusätzlicher VersicherungsschutzAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
Berlin
Freistel­lungs­an­spruchAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
LohnfortzahlungAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
zusätzlicher VersicherungsschutzAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
Brandenburg
Freistel­lungs­an­spruchAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
LohnfortzahlungAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
zusätzlicher VersicherungsschutzAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
Bremen
Freistel­lungs­an­spruchAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
LohnfortzahlungAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
zusätzlicher VersicherungsschutzAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
Hamburg
Freistel­lungs­an­spruchAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
LohnfortzahlungAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
zusätzlicher VersicherungsschutzAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
Hessen
Freistel­lungs­an­spruchAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
LohnfortzahlungAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
zusätzlicher VersicherungsschutzAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
Mecklenburg-Vorpommern
Freistel­lungs­an­spruchAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
LohnfortzahlungAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
zusätzlicher VersicherungsschutzAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
Niedersachsen
Freistel­lungs­an­spruchAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
LohnfortzahlungAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
zusätzlicher VersicherungsschutzAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
Rheinland-Pfalz
Freistel­lungs­an­spruchAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
LohnfortzahlungAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
zusätzlicher VersicherungsschutzAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
Saarland
Freistel­lungs­an­spruchAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
LohnfortzahlungAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
zusätzlicher VersicherungsschutzAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
Sachsen
Freistel­lungs­an­spruchAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
LohnfortzahlungAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
zusätzlicher VersicherungsschutzAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
Sachsen-Anhalt
Freistel­lungs­an­spruchAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
LohnfortzahlungAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
zusätzlicher VersicherungsschutzAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
Schleswig-Holstein
Freistel­lungs­an­spruchAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
LohnfortzahlungAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
zusätzlicher VersicherungsschutzAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
Thüringen
Freistel­lungs­an­spruchAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
LohnfortzahlungAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
zusätzlicher VersicherungsschutzAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
Nordrhein-Westfalen
Freistel­lungs­an­spruchAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
LohnfortzahlungAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
zusätzlicher VersicherungsschutzAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall

Legende

Keine Angaben
Keine Gleichstellung zu THW/FF
Gleichstellung zu THW/FF erreicht
Teilweise gegeben

Legende: Erläu­te­rungen für die Tabelle

Keine Gleichstellung zu THW/FF: Es gibt keine rechtlichen Regelungen, die ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der anerkannten Hilfs­or­ga­ni­sa­ti­onen den Einsatzkräften des Technischen Hilfswerks (THW) und der Freiwilligen Feuerwehr (FF) gleichstellen.

Gleichstellung zu THW/FF erreicht: Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der anerkannten Hilfs­or­ga­ni­sa­ti­onen sind rechtlich gleichgestellt mit den Einsatzkräften des Technischen Hilfswerks (THW) und der Freiwilligen Feuerwehr (FF). Dies umfasst einheitliche Regelungen hinsichtlich Freistellung, Versi­che­rungs­schutz und Entgelt­fort­zah­lung, die eine faire Behandlung aller ehrenamtlichen Einsatzkräfte sicherstellen.

Teilweise gegeben: Es gibt teilweise Regelungen die die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der anerkannten Hilfs­or­ga­ni­sa­ti­onen den Einsatzkräften des Technischen Hilfswerks (THW) und der Freiwilligen Feuerwehr (FF) gleichstellen. Einige Aspekte wie Freistellung oder Versi­che­rungs­schutz sind geregelt, jedoch bestehen noch Lücken in der vollständigen Gleichstellung. Und/oder die Umsetzung der Regelungen ist mangelhaft.

Vergleich­bare Arbeit mit unter­schied­li­chen Bedin­gungen

Übersicht zu den landes­recht­li­chen Rege­lungen für Einsatz­kräfte in den Hilfs­or­ga­ni­sa­ti­onen

  • Baden-Württemberg (Landes­ka­ta­stro­phen­schutz­gesetz BW LKatSG §13)
  • Bayern (Bayerisches Katastro­phen­schutz­gesetz BayKSG Art. 17)
  • Berlin (Katastro­phen­schutz­gesetz KatSG § 22 Abs. 2)
  • Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastro­phen­schutz­gesetz BbgBKG § 19)
  • Bremen (Bremisches Hilfe­leis­tungs­gesetz BremHilfeG § 52)
  • Hamburg (Hamburgisches Katastro­phen­schutz­gesetz § 24, 24a)
  • Hessen (Hessisches Brand- und Katastro­phen­schutz­gesetz HBKG §39)
  • Mecklenburg-Vorpommern (Landes­ka­ta­stro­phen­schutz­gesetz LKatSG M-V § 17)
  • Niedersachsen (Niedersächsisches Katastro­phen­schutz­gesetz NKatSG § 17)
  • Nordrhein-Westfalen (Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz BHKG §20, 21
  • Rheinland-Pfalz (Brand- und Katastro­phen­schutz­gesetz LBKG §18)
  • Saarland (Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland SBKG §25)
  • Sachsen (Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz SächsBRKG §§ 61, 62)
  • Sachsen-Anhalt (Katastro­phen­schutz­gesetz des Landes Sachsen-Anhalt KatSG-LSA §§ 14, 14a)
  • Schleswig-Holstein (Landes­ka­ta­stro­phen­schutz­gesetz LKatSG §13)
  • Thüringen (Thüringer Brand- und Katastro­phen­schutz­gesetz ThürBKG §19)

Die Unterschiede wirken sich zum Teil negativ auf die Zusammenarbeit der anerkannten Hilfs­or­ga­ni­sa­ti­onen und staatlichen Akteure in Einsatzlagen aus. Die fehlende Gleich­be­hand­lung beeinträchtigt das reibungslose Zusammenwirken der verschiedenen Organisationen, die gemeinsam Krisen bewältigen. (Daher ist eine bundes­ein­heit­liche Regelung notwendig, um eine gerechtere und effektivere Unterstützung für alle ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevöl­ke­rungs­schutz sicher­zu­stellen.

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